Wenn das Kündigungsschreiben kommt …

dann sollte man vor allem einen kühlen Kopf bewahren. Unsere Internetseiten auf www.kuendigung.de verzeichnen heute, am 29.06.2009 ein sog. „All Time High“, also die höchste Besucherzahl bis dato. Das zeigt uns, dass viele Arbeitnehmer heute ein Kündigungsschreiben bekommen haben und sich im Internet über ihre Rechte bei Kündigung informiert haben. Für die meisten Mandanten, die …

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Veröffentlicht am: 30. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Betriebsratswahl 2009 und 2010

Sehr geehrter Herr Felser, wichtige Informationen aus Ihren fundierten Texten zum Thema pro und contra Betriebsrat haben es uns heute ermöglicht einen einstimmigen Beschluss zur Bildung eines Wahlvorstandes zu erwirken – trotz massiven Widerstandes der Geschäftsführung und einer Gegenveranstaltung, die bühnenreif war. Danke für diese klaren Worte … Sie haben viele neue Freunde! Prima,

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Veröffentlicht am: 24. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Hagen: 40 % mehr, Arbeitsrichter saufen

ab, berichtet der Westen. Das Arbeitsgericht Hagen klagt wie die meisten Arbeitsgerichte in NRW und andernorts über die dramatischen Zunahmen bei den Arbeitsgerichtsverfahren. Seit Anfang 2009 stieg die Zahl der Klagen am Arbeitsgericht Hagen um 40 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2008, insgesamt müssen drei Arbeitsrichter 1300 Akten bearbeiten – mehr als genug für zwei weitere …

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Veröffentlicht am: 24. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Der BGH und Spickmich.de: Auch Lehrer dürfen benotet werden

Lehrer benoten Schüler und Schüler wollen Lehrer bewerten. Das tun sie auch; auf spickmich.de. Nun da fallen dann die Noten auch schon einmal etwas schlechter aus. Das müssten die Lehrer kennen, verteilen sie doch gerade jetzt nicht nur gute Noten. Und der eine oder andere Schüler wird sitzenbleiben oder die Schule verlassen müssen. Das kann …

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Veröffentlicht am: 23. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht München: Keine Freistellung trotz Klausel im Arbeitsvertrag

Obwohl der Arbeitsvertrag der Klägerin eine Klausel enthielt, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, die Arbeitnehmerin nach Ausspruch der Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, verurteilte das Arbeitsgericht München den Arbeitgeber zur Beschäftigung der Klägerin. Diese hatte

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Veröffentlicht am: 23. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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