Arbeitsgericht Offenbach: Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden nach dem 30.06.
Arbeitnehmer mit einem befristeten und unbefristeten Arbeitsvertrag können sich freuen: Das Arbeitsgericht Offenbach am Main entschied, dass auch Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte einen Anspruch auf Abgeltung des noch nicht genommenen Jahresurlaubs haben. Nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaubsanspruch abzugelten, wenn
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Veröffentlicht am: 22. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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