Praktikum verkürzt die Probezeit beim Azubi nicht
Das Arbeitsgericht Duisburg hat mit Urteil vom 19.02.2009 (Aktenzeichen 1 Ca 3082/08) die Kündigungsschutzklage eines Auszubildenden abgewiesen, der innerhalb der viermonatigen Probezeit gekündigt wurde. Der Auszubildende berief sich bei seiner Klage darauf, die Zeiten seines der Ausbildung vorgelagerten fast sechswöchigen Praktikums seien auf die Probezeit anzurechnen mit der Folge, dass die Probezeit zum Zeitpunkt der …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 14. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




