Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht
Die Güteverhandlung (auch Gütetermin genannt) am Arbeitsgericht wird wenige Wochen nach Eingang der Klage beim Arbeitsgericht anberaumt. Die Güteverhandlung dient der Erörterung der Sach- und Rechtslage und der Möglichkeiten, eine gütliche Einigung zu finden. Im Gütetermin ist nicht die ganze Kammer (Berufsrichter plus zwei ehrenamtliche Richter), sondern „nur“ die oder der Vorsitzende Richter der jeweiligen …
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Veröffentlicht am: 4. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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