Streichung der sog. Polizeizulage
Einem Mandanten von mir, der im Bereich FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) eingesetzt ist, wurde die Polizeizulage gestrichen, weil er keine Schußwaffe trägt. Das scheint aber zwei Urteilen von Oberverwaltungsgerichten (OVG NW und OVG Berlin) zu widersprechen, die eine Befugnis zum Führen von Schußwaffen nicht voraussetzen. Der Dienstherr will die Weitergewährung der Polizeizulage aber von der Absolvierung …
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Veröffentlicht am: 21. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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