Kündigung wegen Annahme eines Fussballtickets (VIP-Lounge)
Wir hatten bereits im Zuge der Fussballwunder bei EM und WM und zu Weihnachten berichtet, dass die verbreitete Praxis, Geschäftsfreunde mit Fussballtickets und Karten für VIP Lounges zu beglücken, unangenehme Folgen nach sich ziehen kann, strafrechtlich, steuerrechtlich und arbeitsrechtlich. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt deutlich gemacht, dass die Annahme schon eines einzigen Tickets für eine …
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Veröffentlicht am: 21. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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