Kündigung von SANA Mitarbeitern unwirksam
entschied das Landesarbeitsgericht Köln auf die Kündigigungsschutzklage der Juracity-Expertin, Rechtsanwältin Christel Karin Schwarz-Feuring, Remscheid, die mehrere Arbeitnehmer des Krankenhauses vertrat. Nur ein Teil der 32 entlassenen Mitarbeiter hatte allerdings geklagt. Die von Frau Rechtsanwältin Schwarz-Feuring vertretenen Pflegekräfte müssen nun weiterbeschäftigt (nicht: wieder eingestellt) werden. Das Landesarbeitsgericht beanstandete
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Veröffentlicht am: 18. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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