Kündigung des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden beim DRK

Darf ein Gesamtbetriebsratsvorsitzender beim Deutschen Roten Kreuz wegen Werbung für ver.di und polemisierenden Äußerungen über die Christliche Gewerkschaft DHV ausserordentlich gekündigt werden? Das Arbeitsgericht Münster

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Veröffentlicht am: 18. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitnehmer in Insolvenz kein Kündigungsgrund

Die Privatinsolvenz eines Arbeitnehmers ist kein ausreichender Grund für eine Kündigung, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt. Ein Modehaus hatte seiner Filialleiterin nach 15 Jahre makelloser Betriebszugehörigkeit gekündigt, weil diese mit 40.000 Euro verschuldet war, bereits pfändbare Teile des Gehalts abgetreten und schliesslich

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Veröffentlicht am: 18. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Der falsche Referendar in Oldenburg

Auch das gibt es: Einen falschen Referendar bei der Staatsanwaltschaft Offenburg. Die Stelle soll erschwindelt gewesen sein. Der 44-jährige hatte sich zuvor in anderen Bundesländern am 2. Juristischen Staatsexamen versucht; allerdings völlig erfolglos. Bei seiner Bewerbung hatte der Mann angegeben, bisher nicht durch die Prüfung gefallen zu sein.

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Veröffentlicht am: 18. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: BGH stärkt Exmänner

Der BGH hatte sich mit dem Betreuungsunterhaltanspruch einer geschiedenen Mutter befasst.  Damit liegt nun das erste Urteil des BGH (Az.: XII ZR 74/08)  zum neuen Unterhaltsrecht (mehr zur Reform) vor. Der Gesetzgeber wollte mit der Reform die Eigenverantwortlichkeit Geschiedener stärken. So wurde auch der sog. Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder nach der Scheidung begrenzt. 5 / …

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Veröffentlicht am: 18. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kein Dienstwagen bei Krankheit mehr?

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Arbeitgeber einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer den Dienstwagen entziehen darf. Das gelte jedenfalls nach Auslaufen der sechswöchigen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle. Im von 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 17. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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