Lohnwucher bei KiK: 19400 Euro Gehaltsnachzahlung
Zwei Arbeitnehmerinnen von KiK, dem Textildiscounter, haben eine Nachzahlung in Höhe des Tariflohns erstritten. Das Landesarbeitsgericht Hamm hält die gezahlten 5,20 Euro je Stunde für sittenwidrig und den Tariflohn des Einzelhandels NRW von 8,21 Euro für angemessen. Ausserdem kassierte das Gericht die Arbeitsverträge in einigen Punkten. Das Berufungsgericht entschied damit
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Veröffentlicht am: 18. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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