Zwei Arbeitnehmerinnen von KiK, dem Textildiscounter, haben eine Nachzahlung in Höhe des Tariflohns erstritten. Das Landesarbeitsgericht Hamm hält die gezahlten 5,20 Euro je Stunde für sittenwidrig und den Tariflohn des Einzelhandels NRW von 8,21 Euro für angemessen. Ausserdem kassierte das Gericht die Arbeitsverträge in einigen Punkten. Das Berufungsgericht entschied damit wie das Arbeitsgericht Dortmund (Juracity berichtete). Die Gerichte nehmen strafbaren Lohnwucher bereits bei Unterschreitung des Tariflohns um 1/3 an (dazu unsere Juracity-Seiten zum Lohnwucher). Die Urteile des LAG Hamm vom (Urteile vom 18.03.2009 – 6 Sa 1284/08 und 6 Sa 1372/08) – das eine Revision nicht zuließ – führt bei den klagenden Mitarbeiterinnen zu 10500 bzw. 8900 Euro Nachzahlung. Nach Angaben von Ver.di erhalten rund 9000 der insgesamt 18 000 Beschäftigten Stundenlöhne von 4,25 bis 5,25 Euro. In Deutschland seien mehrere ähnliche Verfahren von Kik-Beschäftigten wegen Lohndumping bei Arbeitsgerichten anhängig. Auf KiK kommen daher erhebliche Forderungen zu. Ver.di will den Beschäftigten von KiK jetzt das Urteil bekanntmachen und sie zu Klagen ermutigen.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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