Kurzarbeit statt Entlassung
Kurzarbeit zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen, dafür wirbt die Bundesregierung mit tagesaktuellen Informationen auf den Internetseiten „Einsatz für Arbeit“. Dort finden Arbeitnehmer und Arbeitgeber
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Veröffentlicht am: 12. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
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Betriebsratsmiitglieder sind auch von Kurzarbeit betroffen. Was bei Betriebsratstätigkeit während Kurzarbeit - z.B. bei Betriebsratssitzung und Freistellung - gilt.
Kurzarbeit schadet beim Elterngeld in der Elternzeit Kurzarbeit bedeutet immer weniger Geld (60 bzw. 67 % ohne Aufstockung durch den Arbeitgeber), aber es kann sogar das spätere Familieneinkommen werdender Eltern nach dem Ende der Kurzarbeit verringern. Dann nämlich, wenn eine Kurzarbeiterin oder ein Kurzarbeiter, die Nachwuchs erwarten, während der Elternzeit Elterngeld bezieht. Elterngeld: Bezugszeitraum 12 … 



