Arbeitszeugnis: Name und Datum müssen stimmen
sonst kann der ehemalige Mitarbeiter die Berichtigung des Zeugnisses mithilfe des Arbeitsgerichts und notfalls durch Zwangsmittel durchsetzen, entschied das Hessisches Landesarbeitsgericht (LAG Frankfurt, Beschluß vom 23.09.2008 – Aktenzeichen 12 Ta 250/08). Ein Arbeitgeber hatte sich in einem arbeitsgerichtlichen Vergleichs verpflichtet, einem früheren Arbeitnehmer ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. Tatsächlich stellte er daraufhin
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 14. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




