Kein Gehalt während Insolvenz? Es kann noch schlimmer kommen
denn die Insolvenzverwalter gehen zunehmend dazu über, die bereits gezahlten Gehälter anzufechten und zurückzufordern. Kein Witz, das ist sogar rechtmässig (BAG Urteil vom 27.10.2004 – 10 AZR 123/04). Die Auszahlung der Gehälter stelle eine Benachteiligung der Insolvenzgläubiger im Sinne von § 129 Abs. 1 InsO dar, so dass der Insolvenzverwalter die Auszahlung nach §§ 129, 130 InsO …
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Veröffentlicht am: 24. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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