Lebensaltersstufen im BAT verstossen gegen AGG
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 11.09.2008 (Aktenzeichen 20 Sa 2244/07) der Klage eines nach Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bezahlten 39jährigen Angestellten des Landes Berlin zum Teil stattgegeben, der eine Vergütung entsprechend der Lebensaltersstufe für das 47. Lebensjahr begehrt hatte. Das Landesarbeitsgericht hat in den (aufsteigenden) Lebensaltersstufen des Vergütungssystems des Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der in Berlin
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Veröffentlicht am: 23. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Die richtige Kündigungsfrist nach TVÖD oder TV-L berechnen: Im öffentlichen Dienst gibt es – im Regelfall – eine längere Kündigungsfrist als bei der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Nach wie vor gibt es hier (in § 34 TVÖD bzw. § 34 TV-L) nämlich eine Kündigungsfrist zum Quartalsende und nicht wie im Gesetz zum Monatsende. … 



