Pflegezeit: Kündigungsschutz ab Ankündigung
Schutz vor Kündigung hat man als Arbeitnehmer bereits ab Ankündigung, seine Rechte nach dem Pflegezeitgesetz in Anspruch nehmen zu wollen. Das betrifft sowohl die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach
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Veröffentlicht am: 22. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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