GmbH Geschäftsführer: Pflicht zum Anfrageverfahren vor Anstellung
Die einen wissen davon gar nichts, die anderen denken, man muss es immer tun. Es geht um das Anfrageverfahren für GmbH-Geschäftsführer nach § 7 a Abs. 1 Satz 2 SGB IV. Pflicht ist es nur für die Gesellschafter-Geschäftsführer. Bei der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses muß der Arbeitgeber bei der Anmeldung des Beschäftigten bei der Einzugsstelle mitteilen, …
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Veröffentlicht am: 16. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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