Kündigungsschutzklage: “da will ich aber nicht wieder hin…”
Diesen Satz hört man als Anwalt im Verlauf einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit immer wieder. Zunächst ist der Arbeitnehmer geschockt über die Kündigung und beauftragt den Anwalt mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage. Wenn der Arbeitnehmer dann vom Anwalt erfährt, dass das Klageziel die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses ist, reagiert er oft verdutzt und kann sich gar …
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Veröffentlicht am: 21. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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