Änderungskündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes
Eine Änderungskündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die an sich notwendigen Anpassungen nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, sondern darüber hinausgehende – nicht notwendige – Änderungen vornehmen will. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 26.6.2008 (2 AZR 147/07).
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Veröffentlicht am: 30. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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