Arbeitszeitrichtlinie nicht für Selbständige

Die Arbeitszeitrichtlinie der EU soll auch nach der Neufassung nicht für Selbständige gelten. Wie die 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 25. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Türkei : Deutschland 2:1

Nein, das ist nicht mein Tipp für das heutige Spiel der deutschen Nationalmannschaft gegen die türkische Nationalmannschaft, sondern die bisherige Bilanz der Länderspiele beider Mannschaften aus den letzten Jahren. Die Türkei siegte zuletzt zweimal

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Veröffentlicht am: 25. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kostenloses Erstgespräch beim Anwalt

Ein kostenloses Erstgespräch hatte ein „leitender Angestellter„, was er bei der Terminvereinbarung schon im zweiten Satz nicht zu erwähnen vergaß, angeblich mit mir vereinbart. Tschuldigung, jedenfalls mit meiner Mitarbeiterin, behauptete er, Typ gegelter Strukki, mit trainiertem Lächeln, breiten

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Veröffentlicht am: 24. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Teilzeitwunsch und Grenzen in einer Betriebsvereinbarung

Arbeitnehmer haben nach § 8 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung ihrer Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn ihm betriebliche Gründe entgegenstehen. Aus einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung zur Regelung der Lage der Arbeitszeit im Betrieb können sich Gründe ergeben, auf Grund derer der Arbeitgeber die Zustimmung zu der vom Arbeitnehmer gewünschten Neuverteilung der …

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Veröffentlicht am: 24. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Warnstreik bei T-Systems

Wie ver.di in einer aktuellen Pressemitteilung bekanntmacht, wird es wohl Warnstreiks bei T-Systems geben. Verdi spricht in der aktuellen Tarifrunde von einer Warnstreikwelle: „Die Verhandlungsstrategie des Arbeitgebers ist bislang eine einzige Provokation. Darauf geben die Beschäftigten jetzt eine geeignete Antwort“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Lothar Schröder am Dienstag. Am Dienstagmorgen hatten Beschäftigte von T-Systems am Standort Köln

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Veröffentlicht am: 24. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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