Kündigungsfrist nach § 19 TV-V
Die richtige Kündigungsfrist: Für Beschäftigte in den Versorgungsbetrieben, für die der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) entweder kraft beiderseitiger Tarifbindung oder infolge arbeitsvertraglicher Bezugnahme zur Anwendung kommt, gelten folgende Kündigungsfristen nach TV-V: Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist nach TV-V …
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Veröffentlicht am: 26. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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