Keine Sperrzeit bei Mobbing
Eine Sperrzeit kann die Arbeitsagentur nicht anordnen, wenn ein Arbeitnehmer wegen Mobbing selbst gekündigt hat. Niemand verlangt, dass ein Arbeitnehmer im Job seine Gesundheit riskiert und sich weiterem Mobbing aussetzt. Allerdings erwartet die Rechtsprechung, dass
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Veröffentlicht am: 20. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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