Pflegezeit für Beamte
Für Beamte gelten vielmehr die beamtenrechtlichen Vorschriften. Während Beschäftigte nach dem Pflegezeitgesetz eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten nehmen können, können sich Beamte nach den beamtenrechtlichen Vorschriften sogar
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Veröffentlicht am: 12. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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