Empfangsbekenntnis
Mit dem Empfangsbekenntnis (kurz und bündig: EB) ist das so eine Sache. Fleißige Rechtsanwaltsfachangestellte lassen dies schon mal während des Kurzurlaubs von einer Kollegin oder einem Kollegen unterzeichnen, am Tage des Eingangs eben. Hoffentlich wird der Kurzurlauber dann nicht überrascht, wenn die Akte (erst) zur Vorfrist vorgelegt wird … Dabei ist das Empfangsbekenntnis, wie der …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 28. Mai, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




