Schwierige Persönlichkeit kein Kündigungsgrund
selbst dann nicht, wenn es sich um eine akzentuierte Persönlichkeit mit paranoiden und narzisstischen Anteilen handelt, so das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 24.01.2008 Aktenzeichen 15 Sa 876/07). Der einem Schwerbehinderten mit einem GdB von 50 % gleichgestellte Kläger war als 5 / 5 ( 1 vote )
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Veröffentlicht am: 22. Mai, 2008 von RA Michael W. Felser
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