Altersgrenze im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) keine Altersdiskriminierung
Die gesetzliche Regelung, nach der Arbeitnehmer bei Firmenwechsel vor Vollendung des 30. Lebensjahres ihre Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung verlieren, ist rechtmäßig. Das entschied gestern das Landesarbeitsgericht
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 7. Mai, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




