Rauchverbot: Kein Anspruch auf Raucherraum und Rauchpausen während der Kernarbeitszeit
Nichtraucherschutz allerorts. Das Nichtraucherschutzgesetz in NRW verbietet bekanntlich das Rauchen in öffentlichen Gebäuden. Die Stadt Köln hat dies entsprechend umgesetzt. Raucherräume sind in den Dienststellen der Stadt nicht vorgesehen. Und in Abstimmung mit dem Personalrat wurde beschlossen, auch keine Raucherpausen während der Kernarbeitszeiten zu erlauben. Schließlich sollen die Beamten und Angestellten der Stadt für den …
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Veröffentlicht am: 5. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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