Arbeitsunfall auf der Weihnachtsfeier oder: die letzten beissen die Hunde
Das Thema Weihnachtsfeier interessiert natürlich jetzt keine Sau … Aber so ist das halt mit Urteilen. Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt hat wieder mal ein etwas skurriles Urteil gefällt: Sind bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier alle außer dem Abteilungsleiter und einem Angestellten gegangen, so besteht für diese der Unfallversicherungsschutz auch dann nicht fort, wenn das Ende …
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Veröffentlicht am: 3. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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