Kündigungsgrund Prostitution
Mieter dürfen den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn in einer anderen Wohnung des Hauses ein Bordell betrieben wird, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) mit. Kurz nach ihrem Einzug
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Veröffentlicht am: 3. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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