Überall wird der Raucher heute angefeindet. In Gaststätten, öffentlichen Gebäuden, Bahnen und Bussen, am Arbeitsplatz oder im Hotel; überall soll nicht mehr geraucht werden. Also zieht sich die Minderheit der Raucher in die eigenen vier Wände zurück. Das ist meist eine Mietwohnung. Und wie sieht die Rechtsprechung das Rauchen in den eigenen vier Wänden?

Die Gerichte sehen es durchaus locker. Die Landgerichte Köln (9 S 188/98) und Paderborn (1 S 2/00) haben entschieden, dass in der Wohnung geraucht werden darf. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn (6 C 510/98) gilt dies auch für den Balkon. Und auch dann, wenn der Rauch nach oben zieht und andere Mieter stört, so das Amtsgericht Hamburg (102 e II 368).

Allerdings geht das Amtsgericht Hannover davon aus, dass im Treppenhaus das Rauchen verboten werden kann (70 II 414/99).

Und der BGH hat kürzlich noch entschieden, dass Mieter nicht für rauchbedingte Verunreinigungen der Wohnungen haften. Wir hatten darüber hier berichtet.

Ob eine Vereinbarung im Mietvertrag, die das Rauchen verbietet, wirksam ist, ist allerdings umstritten. Ich neige aber dazu, vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um das Rauchen, die Zulässigkeit anzunehmen.

Und hier finden Sie noch mehr zum Thema Rauchen und Recht.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: net-tribune.de

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