Beamtenrecht in NRW
Die Justizverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat das Landesrecht NRW, also auch das Landesbeamtenrecht, ins Internet gestellt. Das Landesbeamtengesetz (LBG NW) mit eingearbeiten Verwaltungsvorschriften (VV) hat die Arbeitsgemeinschaft
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Veröffentlicht am: 25. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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