Unterhaltsreform verfassungswidrig?
Erst seit ein paar Wochen ist es in Kraft, das neue Unterhaltsrecht, das durch die Unterhaltsreform vom 01.01.2008 auf den Weg gebracht worden ist. Das Gesetz sieht nach einer Scheidung die ehemaligen Ehegatten mehr in der Pflicht zur Eigenverantwortlichkeit. Ein Unterhaltsanspruch wegen Kindererziehung besteht nur dann, wenn die gemeinsamen Kinder jünger als drei Jahre sind. …
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Veröffentlicht am: 27. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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