Na, manche Behörden haben Probleme. Geht doch eine Diensstelle in Niedersachsen tatsächlich in Berufung, weil ein an Diabetes erkrankter Schwerbehinderter während eines Personalgesprächs eine Blutzuckermessung vorgenommen hat und das Verwaltungsgericht darin kein Dienstvergehen erkennen konnte. Sollte der Schwerbehinderte etwa bis zur Ohnmacht wegen Unterzuckerung warten? Manche Behörden sind in einem bedenklichen Zustand …

Quelle: OVG Niedersachen vom 19.02.2008 – 3 AD 7/07

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