Beamte klagen nach Auflösung der Versorgungsämter in NRW
Die Versorgungsämter in NRW sind seit dem 01.01.2008 aufgelöst worden. Die Aufgaben sind nun gesetzlich den Städten und Kreisen zugewiesen worden. Zwei Beamte, die entsprechend bei neuen Dienstherrn eingesetzt werden sollten, klagten dagegen und begehrten einstweiligen Rechtsschutz. Dem hatten die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Minden auch entsprochen. Doch das Land NRW legte Beschwerde ein. Und …
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Veröffentlicht am: 19. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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