Unterhaltsreform = Steuererhöhung

Diese Gleichung stellt sich jetzt für diejenigen heraus, die mehr an die Kinder und weniger an die oder den Ex zahlen. Denn die Unterhaltsreform priviligiert die minderjährigen Kindern vor den Exehepartnern. Letztere erhalten künftig kürzer und auch weniger Unterhalt. Aber die Unterhaltsverpflichteten sollten sich nicht unbedingt zu früh freuen. Denn

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Veröffentlicht am: 15. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Änderungskündigung: Fristen beachten!

Nach dem Erhalt einer Änderungskündigung kann man viele Fehler machen. Zum einen kann man falsch reagieren, zum anderen Fristen übersehen. Letzeres passiert leider relativ häufig. Grundsätzlich kann man das Änderungsangebot ohne Vorbehalt annehmen („Einverstanden“) oder ohne wenn und aber ablehnen („Niemals …“). Im ersten Fall ändert sich der Arbeitsvertrag entsprechend (meist zum Schlechteren), im zweiten …

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Veröffentlicht am: 15. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Unterhalt: Ex – Frauen leiden

Wir hatten bereits eingehend über die Unterhaltsreform berichtet. Die Eigenverantwortlichkeit der Ehefrauen soll gestärkt; die Rechte minderjähriger Kinder sollen verbessert werden. Dies wirkt sich bei den Ex – Frauen tatsächlich nachteilig aus. Viele erhalten weniger oder gar keinen nachehelichen Unterhalt mehr.

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Veröffentlicht am: 15. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Streitwert bei Änderungskündigung

Jedenfalls bei Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt geht das LAG Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg vom ) davon aus, dass die Deckelung des Gegenstandswertes auf das Quartalsgehalt entsprechend § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG nicht vorzunehmen ist, sondern

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Veröffentlicht am: 15. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Scheinselbständigkeit: Betriebsprüfung, was nun?

Nicht nur beim Mobilfunkbetreiber O 2 drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe wegen der Beschäftigung von Scheinselbständigen. Viele Unternehmen prüfen die Risiken einer Beschäftigung freier Mitarbeiter nicht, sondern vertrauen darauf, dass es schon gutgehen werde. Das kann ins Auge gehen. Spätestens wenn der Betriebsprüfer der DRV sich angekündigt hat, sollte man sich informieren. Informationen über die Betriebsprüfung …

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Veröffentlicht am: 15. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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