Kein Schadenersatz für Beamte im Wald
Ein beamteter Forstbeamter war mit seinem PKW im Wald unterwegs. Beim Wenden zwischen zwei Bäumen beschädigte er sein Fahrzeug. Da er auf dem Schaden nicht sitzen bleiben wollte, nahm er seinen Dienstherren in Anspruch. Das Verwaltungsgericht Koblenz ( Urteil vom 22.01.2008, 6 K 1769/07.KO)
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Veröffentlicht am: 12. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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