Gefangener hat keinen Anspruch auf einen Weihnachtsbaum
Ein Gefangener der Justizvollzugsanstalt Tegel hat keinen Anspruch auf die Ausstattung seines Haftraumes mit einem Weihnachtsbaum. Dies entschied das KG Berlin (Beschluss vom 20.01.2005, Az.: 5 Ws 654/04).
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Veröffentlicht am: 19. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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