Ohne Widerspruch Klageflut in NRW?
Widerspruch in NRW. Anwälte freuen sich. Verwaltungsrichter erwarten Klageflut Die nordrhein-westfälischen Verwaltungsrichter sehen wegen der Abschaffung der Möglichkeit, gegen Bescheide der Behörden vor der Klage erst einmal Widerspruch einzulegen, eine Klageflut auf die Verwaltungsgerichte zurollen. Abgeschafft hat das Widerspruchsverfahren der bundesweit für seine originellen Gesetze berüchtigte Innenminister. Die Richter erwarten einen Anstieg von
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Veröffentlicht am: 11. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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