Kein ALG II für EU-Ausländer
EU – Ausländer haben nicht immer Anspruch auf Arbeitslosengeld II, das sogenannte Hartz IV. Auch wenn EU-Bürger ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, besteht nicht grundsätzlich ein Anspruch auf Grundsicherung. Das gilt zumindest in den Fällen, wenn bisher schwarz gearbeitet worden ist oder das Aufenthaltsrecht sich nur daraus ergibt, dass nach Arbeit gesucht wird.
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Veröffentlicht am: 7. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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