DM 32.000,00 Umgangskosten von der Steuer abzusetzen?

Die Idee ist verlockend. Ein nicht sorgeberechtigter Vater besuchte seine Kinder, die bei der Mutter in den USA lebten. Die Reisekosten betrugen ca. DM 32.000,00. Er wollte diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung berücksichtigt sehen. Das Finanzamt und das Finanzgericht lehnten dies ab. Der Vater zog vor den BFH.

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Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Eher länger

„Laut Reichold könnte die Bahn dies mit einer Klage auf Schadensersatz gegen die GDL erreichen. Die Aussichten dafür aber sind unklar. Außerdem kann es ein halbes Jahr und länger dauern, bis die Sache durch die Instanzen gegangen ist.“ (MDR zum Bahnstreik und zur Tarifeinheit). Ein halbes Jahr

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Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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T-Mobile darf iPhone weiter exklusiv anbieten

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 04.12.2007 – 315 O 923/07 – entschieden, dass die T-Mobile Deutschland GmbH das Handy iPhone des US-amerikanischen Herstellers Apple mit einem Zweijahresvertrag und einer technischen Sperre für andere deutsche Netzbetreiber weiter exklusiv anbieten darf. Die 15. Zivilkammer des Landgerichts hob somit die von Vodafone D2 GmbH beantragte einstweilige …

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Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Keine Weihnachtsfeier bei Erzgebirge Aue

Der Zweitligist Erzgebirge Aue setzt im Abstiegskampf auf eine Maßnahme, mit der im Dezember 2006 auch Christoph Daum versuchte, den damals schwächelnden Aufstiegsaspiranten 1. FC Köln zurück auf die Erfolgsschiene zu bringen: Präsident Leonhardt hat die für den 08.12.2007 anberaumte Weihnachtsfeier gestrichen.

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Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Beamtenklausel: Verzicht auf Überprüfung der Dienstunfähigkeit

Ist in den Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vorgesehen, dass auch dann Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der Beamte vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze infolge seines Gesundheitszustands wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird, muss der normale Versicherungsnehmer diese Beamtenklausel so verstehen, dass die Versicherung auf eine eigene Überprüfung der Dienstunfähigkeit verzichtet und an die seitens …

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Veröffentlicht am: 5. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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