Kein Weihnachtsgeld bei vorzeitigem Ausscheiden
Wird ohne Regelung im Arbeitsvertrag regelmäßig ein so bezeichnetes „Weihnachtsgeld“ gezahlt, besteht kein Anspruch auf eine anteilige Zahlung, wenn der Arbeitnehmer im laufenden Jahr vor Weihnachten ausscheidet. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 21.01.2005, Az.: 4 Sa 1436/04).
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Veröffentlicht am: 3. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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