VG Düsseldorf: Zweitwohnungssteuer für Studenten kann rechtswidrig sein
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 25 K 2703/07 u.a.) hatte sich mit Zweitwohnungssteuerforderungen der Stadt Wuppertal an Studenten zu befassen. In allen Fällen hatten die Studenten sich in Wuppertal sog. Studentenbuden angemietet. Bei ihren Eltern war jedoch die Erstwohnung, regelmäßig, im alten Kinderzimmer gemeldet geblieben. Keine Zweitwohnungssteuer erkannte am 19.11.2007 das
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Veröffentlicht am: 20. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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