Verbesserung für Außendienstler im Arbeitsrecht
Im Zusammenhang mit einer Entlastung der Sozialgerichte (wir berichteten) soll auch das Arbeitsgerichtsgesetz geändert werden. Bisher waren Klagen gegen den Arbeitgeber immer vor dem Arbeitsgericht zu erheben, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hatte. Für Außendienstler, die zum Beispiel im Raum Flensburg für einen süddeutschen Arbeitgeber tätig waren, eine missliche Situation.
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Veröffentlicht am: 15. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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