Betriebsübergang: Keine Flucht aus tariflicher Zusatzversorgung (ZVK)
durch Betriebsvereinbarung nach einer Ausgliederung und Betriebsübergang nach § 613 a BGB, so das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 13.11.2007 (Aktenzeichen 3 AZR 191/06). § 613 a BGB ist eine Arbeitnehmerschutzvorschrift, so das Bundesarbeitsgericht in einer älteren Entscheidung. Immer öfter aber versuchen findige Anwälte, mithilfe von § 613 a BGB nach Betriebsübernahmen Rechte der Altbelegschaft zu …
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Veröffentlicht am: 15. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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