Waffen sind nichts für Privatleute
Es sei denn es handelt sich um organisierte Sportschützen. Doch diese dürfen innerhalb eines halben Jahres regelmäßig nur zwei Schusswaffen gleich welcher Art erwerben. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht (Urteile v. 14.11.2007, Az.: 6 C 1.07, 6 C 3.07, 6 C 8.07) entschieden. Damit wollen die Richter verhindern, dass unter dem Deckmantel des Sportschützentums Waffen …
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Veröffentlicht am: 14. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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