Beamtenrecht NRW: Wegfall des Vorverfahrens?
Nach § 126 Abs. 3 BRRG sind Beamte grundsätzlich gehalten, vor jeder Klage aus dem Beamtenverhältnis ein Vorverfahren durchführen. Das gilt auch dann, wenn selbst nach der VwGO die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens nicht vorgesehen ist.
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 12. November, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




