Pfändungsfreigrenze beim Unterhalt
Wer Schulden hat, soll diese auch bezahlen. Nun halten viele Schuldner erstmal nichts davon, die Außenstände auszugleichen. Und wenn auch der Gerichtsvollzieher dann nichts Pfändbares findet, kommt es oft zur Pfändung der Lohn- und Gehaltsansprüche. Vielen Schuldnern ist diese Form der Zwangsvollstreckung, geregelt in §§ 850 ff. ZPO, schon bestens bekannt. Damit dem Schuldner und …
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Veröffentlicht am: 5. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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