Tarifeinheit
„Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“, dieser Slogan kennzeichnet den Grundsatz der Tarifeinheit. Mit ihm soll sichergestellt werden, dass in einem Unternehmen nicht zahllose Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften miteinander konkurrieren. In Mischbetrieben mit verschiedenen Berufsgruppen und Tätigkeiten kommen u.U. verschiedene Tarifverträge in Betracht (in der Energiebranche bei Energieversorgern (z.B. Verdi oder IGBCE). Dann spricht man von Tarifkonkurrenz. Im …
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Veröffentlicht am: 2. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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