Nichtraucherschutz in Gaststätten gerichtlich bestätigt
In Hessen darf in Gaststätten nach dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens seit dem 01.10.2007 nicht mehr geraucht werden. Ausnahmen erfordern abgetrennte Raucherräume in den Gaststätten. Gegen diese Regelung haben Gaststättenbetreiber, die über keine separaten Räumlichkeiten verfügen, beim Hessischen Staatsgerichtshof am 05.10.2007 Grundrechtsklage erhoben.
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Veröffentlicht am: 18. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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