LG Koblenz: Keine Haftung des Reiseveranstalters bei Sturz in der Dusche
Auf einer Thailandreise hatte sich der spätere Kunde in den Saunabereich begeben. Zur Vorbereitung des Saunagangs suchte er die Dusche auf und stürzte. Dabei verletzte der Mann sich. Wegen des Sturzes nahm er den Reiseveranstalter auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.
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Veröffentlicht am: 17. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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