Beamtenrecht: Kein Verheiratetenzuschlag für eingetragene Lebenspartner
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 20. September 2007 – 2 BvR 855/06 – entschieden, daß homosexuelle Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, keinen Anspruch auf eine Verheiratetenzulage haben.
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Veröffentlicht am: 16. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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